Heise Online berichtet über Bedenken zum neuen Entwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Laut Rechtsanwalt Till Kreutzer braucht künftig jedes öffentliche Zitat zu gewerblichen Zwecken eine Genehmigung: Pressespiegel, Blog, Twitter-Nachricht und Facebook-Post. Auch im Forum der Piratenpartei fehlt es nicht an Kritik:
- “diesen gesetzesentwurf haben sich die verleger wirklich selbst geschrieben … wie üblich ist natürlich nichts ordentlich definiert, zb. was ein gewerblicher zweck ist …. ” (cmv)
- “ein Schwachsinn sondergleichen” (Black Jack)
- “[...] während die Piraten und andere aber noch an einer Neuformulierung des Urheberrechts arbeiten, setzen andere schon längst strategische Akzente.” (ipitimp)
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